Aktuelle Informationen
Wichtige Information: Leider ist es mir aus juristischen Gründen nicht möglich die große Eigenblutbehandlung mit Ozon durchzuführen, da der Bundestag am 6.6.19 das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen hat. Sobald dieses in Kraft tritt, ist es Heilpraktikern untersagt Eigenblutbehandlungen durchzuführen. Dies ist dann Ärzten und Zahnärzten vorbehalten. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an einen Arzt Ihres Vertrauens.
Die Behandlung mit Sauerstoff-Ozon ist aber durch eine rektale Insufflation weiterhin möglich, wobei das Ozon durch die Darmwände ins Blut übertritt. Außerdem möglich ist die Beutelbegasung bei Ulcus cruris und andere Ozonbehandlungen, bei denen auss. chließlich Ozon ohne Eigenblut verwendet wird.
Wissenswertes zum Heilpraktikerberuf finden Sie hier: https://www.heilpraktiker-fakten.de/